Wichtige Merkmale
Als Urahne für sämtliche Kaninchenrassen gilt das Wildkaninchen.
Infolge Zähmung, Stallhaltung, Umwelteinflüsse, Fütterung und künstlicher
Zuchtwahl (Domestikation) haben sich verschiedene Rassen durch Mutationen,
Variationen und Kombinationen gebildet. Die einzelnen Merkmale der
Grösse, des Haarkleides, der Farbe und Zeichnung, sind von den Züchtern
festgehalten und durch planmässige Zucht viele Rassen geschaffen
worden, deren Beschreibung in diesem Standard aufgeführt wird.
Körperbau
Der für jede Rasse vorgeschriebene
Typ zeigt sich im Gesamteindruck des Körpers.
Der ganze Körperbau soll harmonisch ausgeglichen wirken mit
guter Haltung. In der Bewegung sollen sich Kraft, Gesundheit
und geschmeidige Eleganz zeigen. Die Struktur der Muskulatur,
die Knochenbildung, die Sehnen und Gelenke müssen für eine straffe
Verbindung der Körperteile sprechen. Die Knochen sollen glashart
sein.
Verlangt werden gerade Vorderläufe, parallel zum Körper stehende
Hinterläufe, geschlossene Schulterpartie, lange, geschwungene
Rückenlinie, kurze aufgezogene Bauchlinie, Hinterpartie schön
ausgerundet, bei Zibben etwas breiter, die Schenkel am Körper
anliegend, Blume lang, gerade anschlagend.
Kopf
Zapfenförmg, kräftig, gut proportioniert,
Nasenbein leicht gebogen (ramsartig, Spezialbestimmung bei Widder
mit starkem Rams), ohne übermässige Backen. Maulpartie gut entwickelt.
Von vorn betrachtet darf die Stirnbreite zwischen den Augen
gegen Maul oder Ohren nicht wesentlich schmäler werden und soll
die Form eines Rechtecks zeigen. Keine Spitz- oder Hechtschnauze
oder nach den Ohren sich verjüngende Kopfpartie. Kopf und Ohren
bei der Zibbe etwas feiner.
Augen
Lebhaft und glänzend
Die Augenfarbe konzentriert sich auf die Regenbogenhaut (Iris)
des Auges. Sie entspricht in der Farbe jeweils der entsprechenden
Rasse.
Ohren
Kräftig, geschmeidig, gut gerundet,
offen und V-förmig getragen, nicht spitz, dünn oder gefaltet
(Ausnahme: Widder- und Zwergrassen), siehe unter Rassenbeschreibung.
Hals
Nicht sichtbar (Ausnahmen: Hasen-
und Englische Widderkaninchen).
Brust
Voll, breit und tief gerundet.
Schultern
Geschlossen, gut beladen, bei Zibben
etwas feiner entwickelt
Vorderläufe
Mittellang, stark, kurz auftretend
(Ausnahme: Spezialbestimmungen Hasen und Widder).
Rücken
Ohne merklichen Übergang von den
Schultern, schön gewölbt, nicht flach.
Becken
Gut gerundet und nicht verjüngend,
ohne hervorstehende Hüftknochen, bei Zibben etwas breiter.
Muss bei allen Rassen
deutlich zum Ausdruck kommen. Der Geschlechtstyp zeigt sich
nicht nur in der Schädelform, sondern vor allem in der Beschaffenheit
der Knochen, Muskulatur, Fellhaut und Haarstruktur. Rammler
stämmig und markant, Zibbe schnittig, edel und elegant. Tiere
mit verkehrtem Geschlechtstyp sind von der Bewertung auszuschliessen.
Fell
Das Haarkleid jeder Normalhaarrasse
wird nach Unterwolle (Dichtheit), Deckhaar (Länge, Beschaffenheit),
Grannen (Griffigkeit) und dem Fellzustand, beurteilt. Bei der
Gesamtbeurteilung des Felles ist stets die Dichtheit ausschlaggebend.
Ein äusseres Zeichen der Dichtheit ist das Verhalten des Haares
beim Durchstreichen gegen den Haarstrich. Der Haarboden soll
dabei nicht sichtbar werden, zudem muss ein Widerstand spürbar
sein. Das Fell soll langsam in seine natürliche Lage zurückgleiten.
Kurzhaarrassen, Langhaarrassen
Unterwolle,
Deck- und Grannenhaare
Die Unterwolle muss
dicht vorhanden sein. Sie dient gleichzeitig als Stütze der
Deck- und Grannenhaare. Die Deckhaare überragen die Unterwolle
um etwa 5 mm. Sie sollen glänzend, voll und griffig sein. Die
Grannenhaare müssen das Deckhaar wesentlich überragen und kräftiger
sein.
Durch die Haarlänge können besondere Rassemerkmale (Zeichnung,
Silberung, Perlung, Stich und Beraupung) beeinflusst werden.
Es ist deshalb bei einzelnen Rassen darauf zu achten, dass die
Behaarung weder zu lang noch zu kurz ist. In der Haarlänge treten
zwischen grossen, mittleren und kleinen Rassen natürliche Unterschiede
auf. Die Normalhaarlänge der Deckhaare beträgt bei den grossen
Rassen etwa 33 bis 36 mm, bei mittleren Rassen etwa 30 bis 34
mm und bei kleinen Rassen etwa 26 bis 30 mm. Hasenkaninchen
etwa 27 bis 30 mm, Kleinwidder etwa 28 bis 33 mm.
Fellzustand
Unter einem guten Fellzustand
(Haarfülle) versteht man ein vollständig ausgehaartes Fell.
Im Haarwechsel befindliche Tiere sind in Pos. 4, Fell und Fellhaut,
je nach dem Grad der Haarung zu beurteilen. Ausgehaarte, aber
fleckige Tiere erhalten in der Pos. 5, Farbe einen Abzug.
Fellhaut
Der Rasse entsprechend,
gut anliegend, elastisch und geschmeidig, beim Rammler etwas
derber. Zu dicke, zu dünne, zu derbe und lose oder schwammige
Fellhaut bedingt entsprechenden Punktabzug.
Wamme
Wammenbildung soll bei allen Rassen
zurückgedrängt werden.
Farbe
Die Farben werden leuchtend
und rein verlangt, ohne Stichelhaare oder Büschel. Krallen-
und Augenfarbe der Rasse entsprechend.
Unterfarbe
Gemäss Rassenbeschreibung.
Zeichnung
Zeichnungsmerkmale gemäss Rassenbeschreibung.
Gesundheit
und Pflege
Einwandfreie Gesundheit,
saubere Pflege sowie deutliche Kennzeichnung sind Voraussetzungen
für ausstellungsfähige Rassekaninchen. Nur von gesunden Tieren
können Leistungen und gute Zuchtresultate erwartet werden. Deshalb
ist bei der Bewertung auf grundlegende Voraussetzungen, wie
lebhafte Augen, glänzendes Fell, kernigen Fleischansatz, gute
Muskulatur und Temperament zu achten. Zur Gesunderhaltung gehört
auch eine entsprechende Pflege, die bei Ausstellungstieren ersichtlich
sein soll durch Sauberkeit der Läufe und Ohren wie der Krallenpflege.
In der Beurteilung der Position "Gesundheit und Pflege"
soll nicht kleinlich verfahren, sondern alle offensichtlichen
Mängel beanstandet und in der Einschätzung entsprechend zurückgesetzt
werden. Im besonderen ist auf Geschlechtskrankheiten, Schnupfen
und Bronchitis zu achten.
Als wertmindernde Erscheinungen sind anzusehen: Schwache Konstitution,
trübe oder tränende, tiefliegende Augen, Unsauberkeit, ungeschnittene
Krallen sowie Milbenbefall. Kinnknoten beim Rammler dürfen nicht
zu gross, geschwollen oder entzündet sein. Entzündungen, von
Ohrmarken herrührend oder eingewachsene Ohrmarken müssen entsprechend
bestraft werden. Schwach behaarte Laufsohlen und falsche Tätowierung
werden ebenfalls in Pos. Gesundheit und Pflege berücksichtigt.